Shiatsu Zentrum - Ausbildungen in Graz/Steiermark und Klagenfurt/Kärnten
 
Shiatsu Ausbildungen in Graz und Kärnten

 

Semesterbeitrag

€ 1.290,– (inkl. Mwst + Arbeitsunterlagen)

Weiters sind im Gesamtbeitrag zwei shiatsurelevante Handbücher enthalten. Nicht inkludiert sind die schulinternen Prüfungsgebühren von dzt. € 180,–, die Kosten für die verpflichtenden Erste Hilfe- und Hygienekurse*, sowie der Beitrag für die 3 Extratage am Ende des 6. Semesters von € 250,– (Beträge inkl. Mwst).

Bei Einzahlung des gesamten Ausbildungsbeitrages im vorhinein reduziert sich dieser von € 7.740,– auf € 7.200,– (inkl. Mwst). Diese Vereinbarung gilt nur für VollzahlerInnen. Im Falle eines frühzeitigen und vom Veranstalter akzeptierten Abbruchs der Ausbildung wird als Verrechnungsbasis jedoch der Semesterbeitrag herangezogen und dieser anteilig (Semester/Unterrichtsstunden) rückerstattet.

Ein ermässigter Semesterbeitrag von € 1.200 ,– (inkl. Mwst) ist für jene TeilnehmerInnen gedacht, die entweder studieren und/oder geringfügig verdienen oder/und sich in sozialen Notlagen befinden. Wir bitten diesbezüglich um einen persönlichen Kontakt.

Für die Teilnahme an dieser Shiatsu-Ausbildung ist eine Shiatsu-Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Diese deckt eventuell auftretende Rechtsansprüche aus der praktischen Arbeit und kann nach der Ausbildung „mitgenommen“ werden. Die jährliche Prämie liegt bei etwa € 50,– je nach Anbieter und Umfang. Gerne helfen wir bei der Vermittlung.

* Kriterien zur Anerkennung von Erste Hilfe- und Hygienekursen (lt. ÖDS)


Teilnahmebedingungen / Sonstiges und Wichtiges:

Die Teilnahme an dieser Shiatsu-Ausbildung ist freiwillig und setzt eine normale physische / psychische Belastbarkeit voraus. Eventuelle Krankheiten oder therapeutische Behandlungen müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Im Zweifelsfall sollte ein Arzt/eine Ärztin des Vertrauens konsultiert werden.

Alle TeilnehmerInnen sind für ihr persönliches Verhalten eigenverantwortlich und haften für verursachte Schäden selbst. Sowohl Veranstalter als auch Lehrpersonal können diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden. Die TeilnehmerInnen stellen diese schad- und klaglos, sollten Ansprüche welcher Art auch immer von dritter Seite erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt ausnahmslos schriftlich, und mit der Unterschrift gelten obige Punkte und Teilnahmebedingungen als gelesen und vereinbart. Die Anmeldebestätigung garantiert somit einen Ausbildungsplatz, wenn der Semesterbeitrag 3 Wochen vor Beginn überwiesen ist. Abmeldungen, bzw. Rückerstattungen nach dieser Frist sind nur mehr möglich, wenn ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt werden kann. Bei Abbruch oder Nichterscheinen kann keine Rückerstattung des Beitrages erfolgen.

Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen behält sich der Veranstalter die Möglichkeit vor, Termine nach Absprache mit den TeilnehmerInnen zu verändern.